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Erbrecht auf Zypern – keine Erbschaftsteuer, aber Pflichtanteile
Eines der stärksten steuerlichen Argumente für Zypern: Es gibt keine Erbschaftsteuer und keine Schenkungsteuer. Vermögen kann von einer Generation zur nächsten übertragen werden, ohne dass der Staat einen Anteil nimmt. Keine Freibeträge zu berechnen, keine Steuerklassen, keine Bewertungsgutachten. Was in Deutschland bei größeren Vermögen schnell sechsstellige Steuerforderungen auslöst, kostet auf Zypern: null Euro. Aber: Das zypriotische Erbrecht hat eigene Regeln – und die unterscheiden sich fundamental vom deutschen System.
Pflichtanteil statt Testierfreiheit
Das zypriotische Erbrecht kennt Pflichtanteile (Reserved Portion), die nicht durch ein Testament umgangen werden können: Ehepartner und Kinder: Zusammen haben sie Anspruch auf mindestens 75% des Nachlasses (wenn beides vorhanden). Nur Kinder: 50% bei einem Kind, 66% bei zwei oder mehr. Nur Ehepartner: 50%. Frei verfügbar: 25% bis 50% (je nach Familienkonstellation) können per Testament frei verteilt werden. Das bedeutet: Auf Zypern können Sie im Testament nicht frei über Ihren gesamten Nachlass bestimmen. Ein Testament das die Pflichtanteile verletzt, ist in diesem Teil ungültig.
Die EU-Erbrechtsverordnung (EU 650/2012) als Rettung: Als EU-Bürger können Sie in Ihrem Testament bestimmen, dass das Recht Ihres Heimatlandes auf Ihren Nachlass anwendbar sein soll. Das heißt: Sie können im Testament schreiben „Es gilt deutsches Erbrecht" – und dann gelten die deutschen Pflichtteilsregeln (die flexibler sind) statt der zypriotischen. CMC-Empfehlung: Lassen Sie ein Testament erstellen, das ausdrücklich deutsches Erbrecht wählt, wenn Sie mehr Kontrolle über die Verteilung wollen. Ein auf Zypern erstelltes Testament ist auch in Deutschland gültig – und umgekehrt.
Was uns am meisten geholfen hat: Die EU-Erbrechtsverordnung (EU 650/2012) als Rettung: Als EU-Bürger können Sie in Ihrem Testament bestimmen, dass das Recht Ihres Heimatlandes auf Ihren Nachlass anwendbar sein ...
– Vater aus Nürnberg, seit 2024 in Limassol
Testament auf Zypern erstellen
Ein Testament kann auf Zypern einfach erstellt werden: Handschriftlich: Komplett eigenhändig geschrieben, datiert und unterschrieben – gültig auf Zypern und in Deutschland. Notariell: Vor einem zypriotischen Notar oder Anwalt – professioneller, weniger anfechtbar. Kosten: 200-500 €. Zweisprachig: Empfohlen in Englisch und Deutsch (oder Griechisch und Deutsch) – vermeidet Übersetzungsprobleme im Erbfall. Aufbewahrung: Beim Bezirksgericht (District Court) hinterlegen: 5-10 € Gebühr, sichere Aufbewahrung. Kopie beim Anwalt und bei CMC.
Wichtig: Wenn Sie Vermögen in Deutschland UND Zypern haben (z.B. Immobilie in Deutschland, Firma auf Zypern), brauchen Sie ein koordiniertes Testament, das beide Länder abdeckt. CMC arbeitet mit Erbrechts-Anwälten in beiden Ländern zusammen, um sicherzustellen, dass Ihr Nachlass optimal und steuerfrei übertragen wird.
Immobilien und Firmenanteile vererben
Zypriotische Immobilien: Die Übertragung per Erbschaft ist von Transfer Fees befreit. Die Title Deed wird auf den Erben umgeschrieben – Antrag beim Land Registry. Keine Erbschaftsteuer. Zypriotische Ltd-Anteile: Anteile an einer zypriotischen Limited können steuerfrei vererbt werden. Die Firma existiert weiter, nur der Gesellschafter ändert sich. Deutsche Immobilien: Deutsches Erbrecht gilt – und damit deutsche Erbschaftsteuer (Freibeträge: 500.000 € für Ehepartner, 400.000 € pro Kind). Hier ist eine vorausschauende Planung besonders wichtig.
Erbschaft und Testament auf Zypern
Themen: Erbrecht auf Zypern – keine Erbschaftsteuer, aber Pflichtanteile, Pflichtanteil statt Testierfreiheit, Testament auf Zypern erstellen
CMC-Praxistipp
Keine Freibeträge zu berechnen, keine Steuerklassen, keine Bewertungsgutachten.
Häufig gestellte Fragen
Dringend empfohlen – besonders wenn Sie Vermögen in Deutschland UND Zypern haben. Ohne Testament gilt das Erbrecht des Wohnsitzlandes (Zypern), und die zypriotischen Pflichtanteile sind strenger als die deutschen. Mit Testament und Rechtswahl: mehr Kontrolle.
Nein – null. Keine Erbschaftsteuer, keine Schenkungsteuer, keine Freibetrags-Berechnungen. Vermögen wird steuerfrei übertragen. Das gilt für alle Vermögensarten: Immobilien, Firmenanteile, Bankguthaben, Wertpapiere.
Ja – die EU-Erbrechtsverordnung (650/2012) erlaubt EU-Bürgern, das Recht ihres Heimatlandes zu wählen. Schreiben Sie in Ihr Testament: „Auf meinen gesamten Nachlass soll deutsches Erbrecht Anwendung finden." CMC und unsere Partner-Anwälte formulieren das rechtssicher.
Deutsches Erbrecht und deutsche Erbschaftsteuer gelten – unabhängig von Ihrem Wohnsitz. Freibeträge: 500.000 € Ehepartner, 400.000 € pro Kind. Darüber: 7-30% Erbschaftsteuer je nach Wert. Vorausschauende Planung (Schenkungen zu Lebzeiten, Nießbrauch) kann die Steuerlast erheblich senken.
Unterstützung durch CMC
Wir bei CMC Certus Management Consultants sind für Sie da – nicht nur bei steuerlichen und rechtlichen Fragen, sondern auch bei allen praktischen Themen des täglichen Lebens auf Zypern. Unser Team in Larnaca und Pafos kennt die lokalen Gegebenheiten aus erster Hand.
Als Ihr lokaler Ansprechpartner übernehmen wir für Sie: Firmengründung und Company Management, steuerliche Beratung und Non-Dom-Antrag, laufende Buchhaltung und Steuererklärungen, Unterstützung bei Behördengängen, Vermittlung zu Immobilienmaklern, Rechtsanwälten, Ärzten und Handwerkern.
Kontakt
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Telefon: +357 95 140 797 · Mo-Fr 9:00-17:00 Uhr